Kiezebrink

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kiezebrink

 

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Artikel 1         Definitionen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:

Kiezebrink:

die Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) Kiezebrink Putten B.V. mit Sitz und Geschäftsanschrift in (3882 TN) Putten, Hoge-Eng Oost 52 A, eingetragen im niederländischen Handelsregister unter KvK-Nummer 08022069,

und/oder

die Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts Kiezebrink Rodents B.V. mit Sitz und Geschäftsanschrift in (3882 TN) Putten, Hoge-Eng Oost 52 A, eingetragen im niederländischen Handelsregister unter KvK-Nummer 08075510,

und/oder

die Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts Kiezebrink International B.V. mit Sitz und Geschäftsanschrift in (3882 TN) Putten, Hoge-Eng Oost 50 A, eingetragen im niederländischen Handelsregister unter KvK-Nummer 54140447.

Kunde:

die juristische oder natürliche Person, die Kiezebrink einen Auftrag zur Lieferung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen erteilt.

Parteien:

Kiezebrink und der Kunde.

Vertrag:

der zwischen dem Kunden und Kiezebrink zustande gekommene Vertrag über die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Kiezebrink an bzw. für den Kunden.

 

Artikel 2         Geltungsbereich

2.1    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Kiezebrink erstellten Angebote und alle Verträge. Sie gelten ferner für alle Schuldverhältnisse aufgrund von Verträgen, die danach zwischen den Parteien geschlossen werden. Etwaige Einkaufsbedingungen oder andere Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sofern Kiezebrink ihnen nicht schriftlich zugestimmt hat.

2.2     Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.

2.3    Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden,bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. In einem solchen Fall beraten sich Kiezebrink und der Kunde, sofern erforderlich, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die die nichtige oder für nichtig erklärte Bestimmung ersetzt und die dem Zweck und dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

2.4    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle Verträge, an deren Ausführung Dritte zu beteiligen sind.

 

Artikel 3         Angebot und Zustandekommen eines Vertrages

3.1    Alle Angebote und Vorschläge von Kiezebrink sind völlig freibleibend, sofern nicht von Kiezebrink schriftlich anders angegeben. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Auftrag Kiezebrink gegenüber gemachten Angaben, auf deren Grundlage Kiezebrink ein Angebot erstellt hat.

3.2    Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt nur durch die schriftliche (Auftrags-)Bestätigung durch Kiezebrink oder die tatsächliche Ausführung des Auftrags des Kunden durch Kiezebrink zustande.

3.3    Eine Änderung eines Auftrags durch den Kunden bindet Kiezebrink nur dann, wenn Kiezebrink diese Änderung schriftlich bestätigt hat oder den geänderten Auftrag tatsächlich ausgeführt hat.

3.4    Mündliche Zusagen binden Kiezebrink nur insoweit, als Kiezebrink sie dem Kunden gegenüber schriftlich bestätigt hat.

 

Artikel 4         Fristen

4.1    Von Kiezebrink genannte oder zwischen den Parteien vereinbarte Fristen und Leistungstermine sind immer angestrebte Fristen und Termine, gelten näherungsweise und binden Kiezebrink nicht, sofern nicht von Kiezebrink schriftlich anders angegeben.

4.2    Auch wenn die Parteien eine Frist oder ein Leistungsdatum vereinbart haben, gerät Kiezebrink erst dann wegen Zeitüberschreitung in Verzug, wenn der Kunde Kiezebrink schriftlich in Verzug gesetzt und ihm dabei eine angemessene Nachfrist zur Behebung des Mangels gesetzt hat und diese angemessene Nachfrist verstrichen ist, ohne dass Kiezebrink den Mangel behoben hat.

4.3    Eine Änderung des Vertrages bringt mit sich, dass Kiezebrink nicht verpflichtet werden kann, eine ursprünglich genannte oder vereinbarte Frist oder ein ursprünglich genanntes oder vereinbartes Datum einzuhalten.

 

Artikel 5         Preise

5.1    Alle Preise für Geschäftskunden sind exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Alle Preise für Privatkunden sind inklusive Umsatzsteuer. Kiezebrink ist berechtigt, jegliche Änderung des Umsatzsteuersatzes an den Kunden weiterzugeben. Liegt bei einem auf einer Website und/oder Rechnung angegebenen Preis ein „offensichtlicher Irrtum“ vor, so ist Kiezebrink berechtigt, diesen Preis in den korrekten Preis zu ändern.

5.2    Kiezebrink ist berechtigt, Preise innerhalb von drei Monaten nach Zustandekommen des Vertrages anzuheben, wenn die Anhebung die Folge gesetzlicher Regelungen oder Bestimmungen ist. Kiezebrink ist berechtigt, Preise ab drei Monate nach Zustandekommen des Vertrages, gleich aus welchem Grunde, anzuheben; der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit Wirkung ab dem Tag des Inkrafttretens der Preisanhebung zu kündigen.

5.3    Bei Kiezebrink gelten Mindestbestellbeträge und Abhol- und Staffelrabatte. Die aktuellen Beträge und Prozentsätze sind auf der/den Website(s) von Kiezebrink immer deutlich angegeben. Wenn Zustellkosten in Rechnung gestellt werden, zeigt Kiezebrink sie dem Kunden immer vorab deutlich an.

 

Artikel 6         Zahlung

Für Geschäftskunden:

6.1    Wenn nicht anders vereinbart, hat der Kunde Rechnungen von Kiezebrink innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, gegebenenfalls per Lastschrift, in der von Kiezebrink angegebenen Weise und in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde, zu begleichen.

6.2    Kiezebrink kann beim Abschluss oder während der Laufzeit des Vertrages abweichende Zahlungsbedingungen festlegen oder vom Kunden verlangen, dass er ausreichende Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag leistet. Wenn der Kunde seine Verpflichtungen zur Zahlung von Vorschüssen oder zur Sicherheitsleistung nicht vollständig erfüllt, ist Kiezebrink berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag wegen Verzug des Kunden aufzulösen, unbeschadet des Rechts von Kiezebrink auf Schadenersatz.

6.3    Zahlungen haben ohne Abzug, Aufrechnung oder Aussetzung – gleich aus welchem Grunde – zu erfolgen.

6.4     Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf. Der Kunde hat ab dem Verzugsdatum die gesetzlichen Verzugszinsen für den ausstehenden Betrag zu zahlen. Bei Ausbleiben einer rechtzeitigen Zahlung hat der Kunde für die außergerichtliche Beitreibung des geschuldeten Betrages darüber hinaus einen Betrag in Höhe von 15 % des geschuldeten Betrages, mindestens jedoch 250,00 € zu zahlen.

6.5    Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von acht Werktagen (außer Samstag) schriftlich bei Kiezebrink einzureichen. Einwände führen nicht zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Kunden.

 

Für Privatkunden:

6.6    Zahlungen durch den Kunden können nur vorab bei der Bestellung oder bei Abholung der Produkte erfolgen.

 

Artikel 7         Lieferung und Eigentumsvorbehalt

7.1    Die Lieferung von Produkten erfolgt durch Zustellung beim Kunden oder durch Abholung bei Kiezebrink durch den Kunden.

7.2    Die Gefahr für Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Veruntreuung von Produkten trägt Kiezebrink bis zum Zeitpunkt der Lieferung.

7.3    Alle von Kiezebrink gelieferten Produkte bleiben bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung der Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Kiezebrink aus dem Vertrag, einschließlich etwaiger Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Kiezebrink wegen Nichterfüllung eigener Verpflichtungen, Eigentum Kiezebrinks.

 

Artikel 8         Rückgabeausschluss und Widerrufsrecht

8.1    Da die Produkte von Kiezebrink verderblich sind und in gefrorenem Zustand transportiert werden müssen, ist der Kunde nicht berechtigt, Produkte zurückzugeben. Auch hat der Kunde aus diesem Grunde kein Widerrufsrecht und keine Bedenkzeit.

 

Artikel 9         Verarbeitung personenbezogener Daten

9.1    Soweit Kiezebrink vor dem Zustandekommen eines Vertrages und während dessen Ausführung personenbezogene Daten verarbeitet, tut Kiezebrink dies ordnungsgemäß und sorgfältig gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung.

9.2    Kiezebrink trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor Verlust oder einer anderen Art unrechtmäßiger Verarbeitung unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Art der Verarbeitung.

 

Artikel 10       Auflösung und Kündigung

10.1    Jede der Parteien hat nur dann das Recht, den Vertrag wegen schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages aufzulösen, wenn die andere Partei nach einer möglichst detaillierten schriftlichen Inverzugsetzung, bei der eine angemessene Frist zur Behebung der Nichterfüllung gesetzt wurde, wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht erfüllt. Als wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag gelten in jedem Fall Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Kiezebrink.

10.2    Jede der Parteien ist befugt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, wenn

a) die andere Partei ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren (Zahlungsmoratorium) oder die eigene Insolvenz beantragt, zur gesetzlichen Schuldensanierung natürlicher Personen zugelassen wird, für insolvent erklärt wird oder einen außerinsolvenzlichen Vergleich anbietet oder ein Teil ihres Vermögens gepfändet wird,
b) die andere Partei ihre eigenen Tätigkeiten beendet, nicht mehr das satzungsgemäße Ziel anstrebt, die Liquidation beschließt, in anderer Weise ihre Rechtspersönlichkeit verliert, ihren Betrieb veräußert oder fusioniert.

10.3     Kiezebrink ist außerdem berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Kiezebrink den Verkauf des Produktes oder die Erbringung der Dienstleistung, der/die Gegenstand des Vertrages ist, einstellt.

10.4    Dieser Artikel lässt die sonstigen Rechte, die den Parteien im Falle einer schuldhaften Nichterfüllung durch die andere Partei zustehen, unberührt.

           

Artikel 11       Höhere Gewalt

11.1    Kiezebrink kann nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag verpflichtet werden, wenn höhere Gewalt vorliegt, das heißt bei Vorliegen eines Umstandes – auf den Kiezebrink keinen Einfluss nehmen kann und der beim Abschluss des Vertrages nicht bereits vorherzusehen oder vorhersehbar war –, durch den eine (vollständige) Erfüllung vernünftigerweise nicht mehr möglich ist.

11.2    Höhere Gewalt umfasst unter anderem, ohne darauf beschränkt zu sein, Transportverbote, Kriegsgefahr, Krieg, Aufstand, Unruhen, Streiks, Boykotte, Betriebsstörungen, Störungen im Verkehr oder im Transport, Störungen in (Daten-)Netzwerken, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Naturkatastrophen, Feuer, Atomkernreaktionen, Maschinenversagen sowie alle Umstände, in denen die vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrages durch Kiezebrink billigerweise nicht verlangt werden kann.

11.3    Im Falle höherer Gewalt wird die Erfüllung der davon betroffenen Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, ohne dass Kiezebrink zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet ist.

11.4    Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, so hat jede der Parteien das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, Art oder Umfang der durch die höhere Gewalt verursachten Nichterfüllung rechtfertigen vernünftigerweise nicht die Auflösung. Kiezebrink ist in einem solchen Fall nicht zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet.

11.5    Wenn Kiezebrink vor dem Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder infolge der höheren Gewalt seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist Kiezebrink berechtigt, die erfolgte Leistung gesondert in Rechnung zu stellen, und ist der Kunde verpflichtet, diese Rechnung gemäß Artikel 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu begleichen.

               

Artikel 12       Haftung

12.1    Kiezebrink haftet ausschließlich für einen vom Kunden erlittenen direkten Schaden im Rahmen der Ausführung eines Vertrages, soweit dieser Schaden die direkte und ausschließliche Folge einer schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages durch Kiezebrink ist. Die Schadenersatzpflicht beschränkt sich in einem solchen Fall auf den Rechnungsbetrag aufgrund des betreffenden Vertrages, höchstens jedoch auf 500,00 €.

12.2    Kiezebrink haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Folgeschäden, Schäden aus entgangenem Gewinn, Verzugsschäden, Personenschäden und Schäden durch Tod.

12.3    Kiezebrink haftet nicht für Schäden, die (auch) durch die Nichteinhaltung der auf den Verpackungen der Produkte von Kiezebrink angegebenen Fütterungshinweise entstanden sind. Kiezebrink haftet ferner nicht für Schäden, die (auch) dadurch entstanden sind, dass ein Geschäftskunde die Rechtsnormen bezüglich Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, darunter Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009, nicht eingehalten hat.

12.4    Jeglicher Anspruch auf Schadenersatz gegen Kiezebrink erlischt 12 Monate nach Entstehen des Anspruchs, sofern der Kunde nicht vor dem Ablauf dieser Frist Klage auf Ersatz des Schadens erhoben hat.

12.5    Der Kunde befreit Kiezebrink von allen Ansprüchen Dritter, die mit der Ausführung des Vertrages in Verbindung stehen, einschließlich Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung oder Unmöglichkeit der Verwendung der von Kiezebrink gelieferten Produkte durch den Kunden.

12.6    Im Falle von Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit von Kiezebrink (oder dessen Mitarbeitern) bei der Ausführung des Vertrages zurückzuführen sind, gelten die obigen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nicht.

 

Artikel 13       Beschwerden

13.1    Beschwerden hinsichtlich der Ausführung des Vertrages sind Kiezebrink schriftlich und innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem sich der Anlass der Beschwerde ereignet hat, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach seiner Feststellung anzuzeigen; andernfalls erlöschen die etwaigen Ansprüche des Kunden gegenüber Kiezebrink.

13.2    Kiezebrink beantwortet eingereichte Beschweren innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Eingang.

 

Artikel 14       Anwendbares Recht und Streitbeilegung

14.1    Auf jeden Vertrag und auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen findet niederländisches Recht Anwendung.

14.2    Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf das Zustandekommen oder die Ausführung eines Vertrages oder die Anwendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, für die die Parteien auch nach Rücksprache keine einvernehmliche Lösung finden, ist Rechtbank Gelderland, sofern dem nicht zwingende rechtliche Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit entgegenstehen.