Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kiezebrink 

Artikel 1 Definitionen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Kiezebrink:

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kiezebrink Putten B.V., ansässig und geschäftsansässig in (3882 TN) Putten, Hoge-Eng Oost 52 A, Handelskammernummer 08022069;

und/oder

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kiezebrink Rodents B.V., ansässig und geschäftsansässig in (3882 TN) Putten, Hoge-Eng Oost 52 A, Handelskammernummer 08075510;

und/oder

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kiezebrink International B.V., ansässig und geschäftsansässig in (3882 TN) Putten, Hoge-Eng Oost 50, Handelskammernummer 99457822;

Kunde:

Die juristische oder natürliche Person, die Kiezebrink mit der Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen beauftragt;

Parteien:

Kiezebrink und der Kunde;

Vertrag:

Der zwischen dem Kunden und Kiezebrink geschlossene Vertrag über die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch Kiezebrink an den Kunden.

Artikel 2 Anwendbarkeit

2.1         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Kiezebrink erstellten Angebote und Offerten sowie für jeden Vertrag. Sie gelten auch für alle Verpflichtungen, die sich aus später zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ergeben. Einkaufs- oder andere Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, Kiezebrink hat sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

2.2         Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.

2.3         Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder aufgehoben sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. In einem solchen Fall werden Kiezebrink und der Kunde, falls erforderlich, eine neue Bestimmung aushandeln, die dem Zweck und der Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

2.4         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge, für deren Durchführung Dritte herangezogen werden müssen.

Artikel 3 Angebot und Vertragsabschluss

3.1         Alle Angebote, Preis Offerten und Vorschläge von Kiezebrink sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich angegeben. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen an Kiezebrink übermittelten Daten, auf deren Grundlage Kiezebrink sein Angebot oder seinen Vorschlag erstellt hat.

3.2         Ein Vertrag kommt nur durch eine schriftliche (Auftrags-)Bestätigung von Kiezebrink oder durch die tatsächliche Durchführung des Auftrags des Kunden durch Kiezebrink zustande.

3.3         Änderungen eines Auftrags durch den Kunden sind für Kiezebrink nur verbindlich, wenn Kiezebrink diese Änderung schriftlich bestätigt oder den geänderten Auftrag tatsächlich ausgeführt hat.

3.4         Mündliche Zusagen sind für Kiezebrink nur verbindlich, wenn und soweit sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt wurden.

Artikel 4 Fristen

4.1         Von Kiezebrink genannte oder zwischen den Parteien vereinbarte Fristen und Liefertermine sind stets Zielvorgaben und indikativ, sie binden Kiezebrink nicht, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

4.2         Selbst wenn eine verbindliche Frist oder ein Lieferdatum vereinbart wurde, gerät Kiezebrink erst in Verzug, nachdem der Kunde eine schriftliche Mahnung ausgesprochen und eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt hat, die ungenutzt verstrichen ist.

4.3         Änderungen des Vertrags führen dazu, dass Kiezebrink nicht mehr an die ursprünglich genannten oder vereinbarten Fristen oder Daten gebunden ist.

Artikel 5 Preise

5.1         Alle Preise für gewerbliche Kunden verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Alle Preise für private Kunden verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer. Kiezebrink ist berechtigt, Änderungen des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes an den Kunden weiterzugeben. Liegt hinsichtlich des auf der Website und/oder Rechnung angegebenen Preises ein offensichtlicher Irrtum oder Fehler vor, ist Kiezebrink berechtigt, den betreffenden Preis auf den korrekten Preis zu berichtigen.

5.2         Kiezebrink ist berechtigt, ihre Preise jederzeit zu ändern. Geänderte Preise treten unmittelbar mit ihrer Veröffentlichung oder Mitteilung in Kraft, sofern Kiezebrink nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Preisänderungen nach Abschluss des Vertrages werden nur weiterberechnet, sofern diese auf gesetzlichen Regelungen, Steuern, Abgaben oder objektiven kostensteigernden Umständen beruhen.

5.3         Kiezebrink wendet Mindestbestellwerte und Mengenrabatte an. Die jeweils aktuellen Beträge und Prozentsätze werden stets deutlich auf den Website(s) von Kiezebrink angegeben. Soweit Lieferkosten berechnet werden, werden diese dem Kunden von Kiezebrink stets im Voraus klar mitgeteilt.

5.4         Für die Bestimmung der anwendbaren Preise ist das Bestelldatum der Bestellung maßgeblich. Dies bedeutet, dass die am Bestelldatum geltenden Preise Anwendung finden.

Artikel 6 Zahlung

Für Geschäftskunden:

6.1         Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung der Rechnungen von Kiezebrink durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, entweder per Lastschrift oder auf eine von Kiezebrink angegebene Weise in der angegebenen Währung.

6.2         Kiezebrink kann während der Laufzeit des Vertrags abweichende Zahlungsbedingungen verlangen oder vom Kunden Sicherheitsleistungen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen fordern.

6.3         Zahlungen sind ohne Abzug, Verrechnung oder Aufschub aus irgendeinem Grund zu leisten.

6.4         Bei verspäteter Zahlung gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet ab dem Verzugstag die gesetzliche Handelszinsen auf den ausstehenden Betrag.

6.5         Beschwerden über Rechnungen müssen innerhalb von 8 Arbeitstagen schriftlich bei Kiezebrink eingereicht werden. Beschwerden setzen die Zahlungspflicht des Kunden nicht aus.

Für Privatkunden:

6.6         Die Zahlung durch den Kunden ist nur im Voraus bei der Bestellung oder bei Abholung der Produkte möglich.

Artikel 7 Lieferung und Eigentumsvorbehalt

7.1         Die Lieferung erfolgt durch Kiezebrink oder eine beauftragte dritte Partei an den Kunden oder eine vom Kunden angegebene dritte Partei oder durch Abholung der Produkte durch den Kunden bei Kiezebrink.

7.2         Das Risiko für Schäden, Verluste oder Diebstahl der Produkte liegt bis zur Lieferung bei Kiezebrink.

7.3         Alle von Kiezebrink gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrags Eigentum von Kiezebrink.

Artikel 8 Rückgabe und Widerrufsrecht

8.1         Da die Produkte von Kiezebrink verderblich sind und gefroren transportiert werden müssen, hat der Kunde kein Recht auf Rückgabe oder Widerruf.

Artikel 9 Verarbeitung personenbezogener Daten

9.1         Soweit Kiezebrink im Rahmen des Zustandekommens oder der Durchführung eines Vertrages personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies in ordnungsgemäßer und sorgfältiger Weise unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

9.2         Kiezebrink trifft alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor Verlust oder jeder anderen Form der unrechtmäßigen Verarbeitung, unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Art der Verarbeitung.

Artikel 10 Vertragsauflösung und Kündigung

10.1      Das Recht zur Auflösung des Vertrags wegen einer zurechenbaren Pflichtverletzung steht jeder Partei nur dann zu, wenn die andere Partei wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt, nachdem eine schriftliche, möglichst detaillierte Abmahnung unter Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung der Pflichtverletzung erfolgt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind unter anderem Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Kiezebrink.

10.2      Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Abmahnung mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, wenn:

a) die andere Partei einen Antrag auf Zahlungsaufschub oder Insolvenz stellt, zur Schuldenbereinigung nach dem Insolvenzrecht zugelassen wird, für insolvent erklärt wird, einen außergerichtlichen Vergleich anbietet oder wenn auf Teile ihres Vermögens Zwangsvollstreckung erfolgt;
b) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt, ihren satzungsmäßigen Zweck aufgibt, in Liquidation tritt, ihre Rechtspersönlichkeit verliert oder das Unternehmen überträgt oder fusioniert.

10.3      Kiezebrink ist zudem berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Verkauf des Produkts oder die Erbringung der Dienstleistung, Gegenstand des Vertrags, eingestellt wird.

10.4      Die in diesem Artikel genannten Rechte berühren nicht die weiteren gesetzlich zustehenden Rechte der Parteien bei einer zurechenbaren Pflichtverletzung der jeweils anderen Partei.

Artikel 11 Höhere Gewalt

11.1      Kiezebrink ist nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit eine höhere Gewalt vorliegt, d. h. ein Umstand, der außerhalb der Kontrolle von Kiezebrink liegt und bei Vertragsschluss weder vorhersehbar war noch hätte vorhergesehen werden können, wodurch die Vertragserfüllung unmöglich wird.

11.2      Höhere Gewalt umfasst unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: Transportverbote, Kriegsgefahr, Krieg, Aufstände, Unruhen, Streiks, Boykotte, Betriebsstörungen, Verkehrs- oder Transportausfälle, Störungen von (Daten-)Netzen, behördliche Maßnahmen, Rohstoffknappheit, Naturkatastrophen, Brände, nukleare Ereignisse, Maschinenausfälle und alle weiteren Umstände, unter denen von Kiezebrink nach Treu und Glauben keine (vollständige) Vertragserfüllung verlangt werden kann.

11.3      Im Fall höherer Gewalt werden die betroffenen Verpflichtungen für die Dauer der Störung ausgesetzt, ohne dass Kiezebrink zum Schadensersatz verpflichtet ist.

11.4      Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, Art oder Umfang der durch die höhere Gewalt verursachten Nichterfüllung rechtfertigt eine Auflösung nicht. In diesem Fall ist Kiezebrink nicht schadensersatzpflichtig.

11.5      Hat Kiezebrink vor Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise Leistungen erbracht oder kann sie diese nur teilweise erbringen, ist sie berechtigt, die bereits gelieferten Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung gemäß Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu begleichen.

Artikel 12 Haftung

12.1      haftet ausschließlich für direkte Schäden, die dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung entstehen und die unmittelbare und ausschließliche Folge einer zurechenbaren Pflichtverletzung durch Kiezebrink sind. Die Haftung ist auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Vertrags, maximal jedoch auf 500,00 €, begrenzt.

12.2      Für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden,        Gewinn, Verzögerungsschäden, Personenschäden oder Todesfälle, haftet Kiezebrink nicht.

12.3      Kiezebrink haftet nicht für Schäden, die (teilweise) durch Missachtung der auf den Verpackungen angegebenen Fütterungshinweise entstanden sind. Ebenso haftet Kiezebrink nicht für Schäden, die (teilweise) dadurch verursacht wurden, dass ein gewerblicher Kunde gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, verstoßen hat – einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009.

12.4      Jeder Schadensersatzanspruch gegenüber Kiezebrink verfällt, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten nach Entstehung des Anspruchs eine gerichtliche Geltendmachung erfolgt ist.

12.5      Der Kunde stellt Kiezebrink von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen, einschließlich Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der von Kiezebrink gelieferten Produkte.

12.6      Im Falle von Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Kiezebrink (bzw. deren Mitarbeitenden) beruhen, finden die vorgenannten Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.

Artikel 13 Beschwerden

13.1      Beschwerden über die Vertragserfüllung müssen Kiezebrink schriftlich und innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch zwei Wochen nach Feststellung des Mangels, mitgeteilt werden. Andernfalls verliert der Kunde seine diesbezüglichen Ansprüche gegenüber Kiezebrink.

13.2      Kiezebrink wird eingereichte Beschwerden innerhalb von zwei Wochen nach deren Eingang beantworten.

Artikel 14 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

14.1      Auf jeden Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet niederländisches Recht Anwendung.

14.2      Bei Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben und die nicht gütlich beigelegt werden können, ist ausschließlich das zuständige Gericht in Gelderland zuständig, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen.

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